DMB Landesverband Bayern: Neuer Betriebskostenspiegel für Bayern 2018
1,81 Euro pro Quadratmeter und Monat im Durchschnitt
Mieter zahlen in Bayern im Durchschnitt 1,81 Euro pro Quadratmeter und Monat für Betriebskosten, also 36 Cent weniger als im Bundesdurchschnitt.
Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die so genannte zweite Miete hier bis zu 2,60 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der DMB Bayern jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2018 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten beim Anfallen aller Betriebskostenarten 2.496,-- Euro für das Abrechnungsjahr 2018 allein an Betriebskosten aufgebracht werden.
Der Betriebskostenspiegel wurde vom Deutschen Mieterbund in Berlin jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2018 erstellt, wobei allein in Bayern die Abrechnungen von insgesamt mehr als 376.000 Quadratmetern Wohnraum zu Grunde lagen. Zum Vergleich im Jahr 2015 ergaben die Durchschnittswerte aller denkbaren Betriebskosten 2,10 Euro pro Quadratmeter und Monat, im Jahr 2016 betrugen die Betriebskosten ebenfalls 2,10 Euro pro Quadratmeter und Monat und im Jahr 2017 betrugen die Betriebskosten 1,95 Euro pro Quadratmeter und Monat. Damit ist die durchschnittliche Betriebskostenbelastung für Bayerns Mieter 2018 im Vergleich zu den Vorjahren insgesamt wieder leicht gesunken.
Heizung und Warmwasser
Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind im Abrechnungsjahr 2018, im Vergleich zum Abrechnungszeitraum 2018 leicht gestiegen und liegen in Bayern im Durchschnitt bei 1,03 Euro/Quadratmeter/Monat. Die ausgewerteten Daten weisen eine Bandbreite von 0,47 bis 1,77 Euro/Quadratmeter/Monat auf. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung ergeben sich somit durchschnittliche Heiz- und Warmwasserkosten in Höhe von 988,80 Euro im Jahr.
Letztlich entfallen rund 50 Prozent der tatsächlich gezahlten Betriebskosten auf Heizung und Warmwasser.
Die Beratungen wegen Betriebskosten sind der häufigste Beratungsgrund. Und: jede zweite bis dritte Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft. „Daher können wir den Mietern nur empfehlen, die Abrechnungen trotz leicht sinkender Nebenkosten von den Fachleuten in den Mietervereinen prüfen zu lassen“, sagt Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des DMB Landesverbands Bayern. „Eine gegebenenfalls unberechtigte Forderung bleibt eine unberechtigte Forderung, auch wenn sie im Vergleich zum Vorjahr niedriger ist“.