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DMB Landesverband Bayern fordert: Nachbesserung des Zweckentfremdungsgesetzes

Die Zweckentfremdung von Wohnraum für touristisches Übernachtungsgewerbe macht Wohnraum zu noch knapperem Gut und treibt das Mietpreisniveau in begehrten Städten weiter nach oben.
Die Problematik der Zweckentfremdungen durch Airbnb, Wimdu, aber auch den Medizintourismus in München ist der Staatsregierung hinlänglich bekannt.

Deshalb fordert der DMB Landesverband Bayern e.V. die Staatsregierung auf, das Bayerische Zweckentfremdungsgesetz, insbesondere bei folgenden Punkten zu ändern:

  1. Gerade zur Vermeidung kurzfristiger Vermietungen zu überhöhten Preisen sollte der Katalog der Zweckentfremdung um folgenden Punkt erweitert werden: „Die Überlassung von Wohnraum an wechselnde Nutzer zum Zwecke des nicht auf Dauer angelegten Gebrauchs und eine entsprechende Nutzung“ (vgl. § 9 II Ziff. 2).

  2. Der Bußgeldrahmen ist zu erhöhen, da der jetzige maximale Bußgeldrahmen von 50.000,-- € relativ schnell durch zweckentfremdende Vermietungen, deren Mieteinnahmen weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, refinanziert ist.

  3. Zudem ist das Entdeckungsrisiko sehr gering. Deshalb sollte eine Regelung ähnlich des Hamburger Zweckentfremdungsgesetzes getroffen werden, wonach u.a. die Portale wie Airbnb etc. verpflichtet werden, die Daten des Vermieters preiszugeben damit die zuständige Behörde die Verantwortlichen für die Zweckentfremdungen schnell zur Verantwortung ziehen kann. (vgl. § 13 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz)

  4. Das Zweckentfremdungsgesetz sollte eine unbefristete Geltungsdauer haben.

  5. Es sollte des Weiteren geprüft werden, ob in das Zweckentfremdungsgesetz Regelungen für einen noch schnelleren und effizientere Verwaltungs-vollstreckung aufgenommen werden können. Insbesondere regen wir an, dass die Behörden wie z.B. in § 12 I Satz 3 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz geregelt die Räumung anordnen können.

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