Zurück

DMB begrüßt gemeinsamen Vorstoß von BMF, BMU und BMJV bei der CO2-Bepreisung

Vollständige Lenkungswirkung aber nur bei hundertprozentiger Ausklammerung der Mieterschaft

Wie gestern bekannt wurde, schlagen das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in einem gemeinsamen Eckpunktepapier vor, „die Umlage der CO2-Kosten auf die Mietenden auf maximal 50 Prozent zu begrenzen". Die Hälfe der Kosten, die ab 2021 durch die CO2-Bepreisung anfallen, soll demnach die Vermieterschaft tragen.

„Wir begrüßen diese Stoßrichtung ausdrücklich“, kommentiert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz. Der Deutsche Mieterbund hat sich in der Vergangenheit massiv für eine gerechtere Verteilung der durch die CO2-Bepreisung entstehenden Kosten eingesetzt. „Anscheinend ist unsere Forderung in der Politik angekommen, dass Mieterinnen und Mieter zumindest nicht mit den vollständigen CO2-Kosten belastet werden“, erklärt Weber-Moritz. „Allerdings fordern wir nach wie vor die hundertprozentige Ausklammerung der Mieterinnen und Mieter von der CO2-Bepreisung. Denn nur so kann die gewünschte Lenkungswirkung erreicht werden.“

Eine Umlage der CO2-Bepreisung auf die Betriebskosten geht direkt zulasten von Mieterinnen und Mietern, ohne dass sie auf klimaschonende Heizsysteme umstellen oder Investitionen in energetische Sanierungen initiieren können, da dies nur Vermietern möglich ist. Müssen Vermieter die hundertprozentigen Kosten der CO2-Bepreisung zahlen, würden zusätzlichen Anreize für Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme oder energetische Sanierungen entstehen. Der Deutsche Mieterbund appelliert daher an die Bundesregierung, Mieterinnen und Mieter vollständig von der CO2-Bepreisung auszunehmen, um die gewünschte Lenkungswirkung im Gebäudebereich bei Vermietern zu erzielen.
„Die Belastungsgrenzen der Mieterinnen und Mieter in Städten und Ballungszentren ist erreicht bzw. in den unteren Einkommensgruppen bereits deutlich überschritten. Die Bundesregierung sollte nun alles dafür tun, um die Mietbelastungsquoten zu reduzieren und gleichzeitig die Akzeptanz für mehr Klimaschutz nicht zu gefährden“ fordert Weber-Moritz.

Für eine durchschnittlich große Wohnung ist ab dem nächsten Jahr mit Mehrkosten von 25 bis 125 Euro zu rechnen. Schon jetzt sind die Heizkosten in einem energetisch schlechteren Haus im Schnitt mehr als doppelt so hoch wie in einem sanierten Haus. Die CO2-Bepreisung vergrößert diese Schere deutlich, auf Kosten der Mieterinnen und Mieter, die sich keine neue Wohnung in einem ökologischen Haus mit klimafreundlicher Heizanlage leisten können. Die geplanten Rückerstattungsmechanismen adressieren diese Gruppe nur ungenügend, da z.B. nicht per se alle Mieter und Mieterinnen in energetisch schlechten Gebäuden von einer gestiegenen Pendlerpauschale profitieren oder Wohngeld mit CO2-Zuschuss beziehen. Die geplante Begrenzung der EEG-Umlage reicht nicht aus, um die gestiegenen Heizkosten abzufedern.

Zurück