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DMB Bayern: Neues Bayrisches Zweckentfremdungsgesetz - Kommunen müssen nun Satzungen erlassen!

Der Bayerische Landtag hat gestern die Änderung des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Das geänderte Gesetz tritt nun am 29.06.2017 in Kraft. 

Das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung soll verhindern, dass in Ballungsräumen dringend benötigter Wohnraum durch kurzzeitige Vermietungen wie zum Beispiel durch Airbnb, Medizintourismus, Leerstand oder gewerbliche Nutzung dem allgemeinen Wohnungsmarkt entzogen wird und somit die Mieten weiter nach oben treibt.

Neuerungen
Bisher lief das Gesetz alle 5 Jahre aus. Daher begrüßt der DMB Landes-verband Bayern die nunmehr unbefristete Geltungsdauer.

Wichtig ist vor allem die Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen von bisher 50.000 Euro auf nunmehr 500.000 Euro, da viele professionelle Vermieter bislang das Bußgeld „locker“ durch die hohen Mieten zum Bei-spiel im so genannten „Medizintourismus“ - also der Vermietung für zwei bis drei Monate an Menschen, die sich in München medizinisch behandeln lassen, und ihre Angehörigen – refinanzieren ließen und das bei einem geringen Entdeckungsrisiko.

Neu ist daneben, dass auch die Vermietung zu Zwecken der Fremdenbeherbergung eine Zweckentfremdung darstellen soll.

Da die Behörden bislang Schwierigkeiten hatten, Zweckentfremdungen zu verfolgen, werden die Auskunftspflichten gestärkt.
Portale wie beispielsweise Airbnb und Wimdu müssen nunmehr neben den Vermietern Auskunft über die Belegung der Wohnung geben.

Wermutstropfen
Ein wichtiger Punkt, den das Gesetz jedoch nicht vorsieht, ist das Räumungsgebot, das im Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz geregelt ist. Demnach kann bei einer Zweckentfremdung von Wohnraum die zuständige Behörde anordnen, dass der Vermieter die Wohnungen oder Wohnräume wieder Wohnzwecken zuzuführen hat (Wohnnutzungsgebot) und bei Nichtbefolgung die Räumung anordnen (Räumungsgebot).
Dies wäre aus Sicht des Mieterbunds eine sehr effiziente Regelung für die Rückführung von zweckentfremdetem Wohnraum in den allgemeinen Wohnungsmarkt und ist gegenüber anderen Vollstreckungsmaßnahmen der schnellere Weg.

Beatrix Zurek, die Landesvorsitzende des DMB Bayern drängte im Vorfeld auf diese erforderliche Regelung: “Nur so kann zweckentfremdeter Wohnraum wieder dem allgemeinen Wohnungsmarkt effektiv zurückgegeben werden!“

Appell an Kommunen
Das Zweckentfremdungsgesetz ermöglicht den Kommunen, entsprechende Satzungen zu erlassen. In Bayern hat von dieser Satzungskompetenz bislang leider nur die Landeshauptstadt München Gebrauch gemacht.

Daher fordert der DMB Landesverband Bayern die Kommunen, allen voran Augsburg, Nürnberg und Regensburg, aber auch Ferienregionen wie Lindau auf, schnellst möglich solche Satzungen zu erlassen. In Augsburg und Nürnberg entzieht vor allem Leerstand dem Wohnungsmarkt günstigen Wohnraum.

„Leerstand muss effizient verfolgt und dann sanktioniert werden - das geht aber nur mit einer kommunalen Zweckentfremdungsverordnung!“ appelliert die DMB Landesvorsitzende Zurek an die Kommunen.
„Denn jeder zurückgeholte Wohnraum ist preiswerter als ein Neubau.“

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