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DMB Bayern: Erhaltung bezahlbaren Wohnraumes – in Bayern Fehlanzeige!

Am 22.11.2016 hat der Bayerische Landtag einmal mehr eine Möglichkeit zur Erhaltung bezahlbaren Wohnraums ausgelassen:
Er hat es erneut abgelehnt, das Zweckentfremdungsgesetz zu verschärfen.

Das Zweckentfremdungsgesetz ermöglicht es den Kommunen, gegen gewerbliche Nutzung und Leerstehenlassen von Wohnraum vorzugehen. Doch dieses Gesetz ist auf 5 Jahre befristet und braucht mehr Handlungsspielräume, um die Akteure festzustellen und dann auch effizient die Rückführung der zweckentfremdeten Wohnungen in den allgemeinen Wohnungsmarkt durchsetzen zu können.

Vor allem Internetportale wie Airbnb und Wimdu, aber auch die gewerbliche Vermietung normalen Wohnraums an so genannte Medizintouristen -gerade in München- entziehen dem Wohnungsmarkt regulären, bezahlbaren Wohnraum und treiben die Preise nach oben. 

Die SPD hatte folgende Änderungsvorschläge im Landtag eingebracht:

  1. das ZwEWG sollte zeitlich entfristet werden;
  2. bereits das Angebot von genehmigungswidrigen Vermietungen von Wohnraum von den Gemein-den sollte mit Geldbuße belegt werden können. Das sollte auch für Vermittler wie Betreiber von Internetportalen gelten, die zudem zu Auskünften (z. B. über die Vermieter und deren Mieteinnahmen) verpflichtet werden sollen- wie es in Hamburg schon gehandhabt wird;
  3. Vermietungen zu Zwecken des sogenannten Medizintourismus sollten als Beispiel für Zweckentfremdung in Art. 2 Abs. 1 Satz 2 ZwEWG aufgenommen werden;
  4. für die Gemeinden sollte die Möglichkeit eines Wiederherstellungsgebots eingeführt werden, damit Gesetzesverstöße nicht nur mit Geldbuße belegt werden können, sondern der Wohnraum zudem in-innerhalb von zwei Monaten wieder zweckgemäß verwendet wird.

Alle diese Regelungen hätten einen stärkeren Schutz bezahlbaren Wohnraums bedeutet, wurden jedoch von der CSU abgelehnt.
„Die Ablehnung ist für mich nicht nachvollziehbar,“ so DMB Landesgeschäftsführerin Monika Schmid-Balzert. „Die Ergänzung des Zweckentfremdungsgesetzes ist unbedingt –gerade für München- nötig. Der Wohnungsmangel wird durch die Zweckentfremdungen noch verschärft und verursacht unter anderem weiter steigende Mieten. Umso unverständlicher ist die Ablehnung des Antrags aus Mietersicht!“

 

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