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DMB Bayern: „Die Erweiterung des Zweckentfremdungsgesetzes ist ein großer Sprung nach vorne!“

Bayerische Mieterbundspräsidentin Zurek bei Anhörung zu Zweckentfremdungsgesetz im Innenausschuss des Bayerischen Landtags

Heute fand im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport die Gesetzesberatung zum Änderungsgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung statt. In diesem Rahmen wurden als Sachverständige Beatrix Zurek, Erste Vorsitzende Mieterverein München e.V. und DMB Landesverband Bayern e.V. neben Vertretern des Bayerischen Städtetags, dem Sozialreferenten der Landeshauptstadt München, der DEHOGA und des Eigentümerverbands gehört.

Die Mieterschützerin begrüßte das Änderungsgesetz grundsätzlich, vor allem die unbefristete Geltungsdauer, die Erweiterung und Klarstellung der Tatbestände, die Verschärfung der Auskunftspflicht und Sanktionierung bei Verstößen sowie die enorme Erhöhung des Bußgeldrahmens.
Bisher hatte das Gesetz eine begrenzte Geltungsdauer von 5 Jahren. Neu ist, dass auch die Vermietung zu Zwecken der Fremdenbeherbergung eine Zweckentfremdung darstellen soll, dass Portale wie beispielsweise Airbnb und Wimdu neben den Vermietern Auskunft geben müssen und die Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen von bisher 50.000 € auf nunmehr 500 000.- €.

Ein wichtiger Punkt, den das Gesetz jedoch nicht vorsieht, ist das Räumungsgebot, das auch im Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz geregelt ist. Demnach kann bei einer Zweckentfremdung von Wohnraum die zuständige Behörde anordnen, dass der Verfügungsberechtigte oder der Nutzungsberechtigte die Wohngebäude, Wohnungen oder Wohnräume wieder Wohnzwecken zuzuführen hat (Wohnnutzungsgebot) und bei Nichtbefolgung die Räumung anordnen (Räumungsgebot).“ Dies ermöglicht aus Sicht des Mieterbunds eine sehr effiziente Regelung für die Rückführung von zweckentfremdetem Wohnraum in den allgemeinen Wohnungsmarkt dar und ist gegenüber anderen Vollstreckungsmaßnahmen der schnellere Weg.

Beatrix Zurek drängte auf diese erforderliche Regelung.“ Ich hoffe, dass dieser Punkt noch in das Gesetz, das am 30.06.2017 in Kraft treten soll, aufgenommen wird. Denn nur so kann zweckentfremdeter Wohnraum wieder dem allgemeinen Wohnungsmarkt effektiv zurückgegeben werden!“

Die Experten forderten zudem, dass das Anbieten und Bewerben von zweckentfremdeten Wohnungen als Ordnungswidrigkeit unter Strafe gestellt werden soll.

Das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung soll verhindern, dass in Ballungsräumen dringend benötigter Wohnraum durch kurzzeitige Vermietungen wie zum Beispiel durch Aibnb, Leerstehenlassen oder gewerbliche Nutzung dem allgemeinen Wohnungsmarkt entzogen wurde und somit die Mieten weiter nach oben treibt.

In Bayern hat von dieser Satzungskompetenz nur die LH München Gebrauch gemacht. Daher forderte die Landesvorsitzende, dass andere Kommunen motiviert werden müssen, ebenfalls eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen, insbesondere Ballungsräume wie Augsburg, Regensburg, Nürnberg, aber auch Ferienregionen wie Lindau sind hier gefordert.

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