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Deutscher Mieterbund legt Beratungs- und Prozessstatistik 2020 vor

1,07 Millionen Rechtsberatungen pro Jahr: Betriebskosten bleiben häufigstes Beratungsthema

Der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter bleibt unverändert hoch. Mehr als eine Millionen Rechtsberatungen haben die Juristinnen und Juristen der mehr als 300 örtlichen Mietervereine 2020 durchgeführt. Über 97 Prozent aller Beratungsfälle wurden dabei außergerichtlich erledigt. Damit sind in Mietangelegenheiten die DMB-Mietervereine Streitschlichter Nr. 1 in Deutschland. Häufigstes Beratungsthema waren, wie schon in den Vorjahren, die Betriebs- und Heizkosten.

 

Die häufigsten Beratungsthemen der örtlichen Mietervereine

 

 

2020

2019

1.

Betriebskosten

35,2 %

34,8 %

2.

Wohnungsmängel

16,5 %

16,6 %

3.

Mieterhöhung

12,7 %

12,9 %

4.

Allg. Vertragsangelegenheiten

12,0 %

10,2 %

5.

Vermieterkündigung

5,9 %

6,2 %

6.

Mietkaution

5,1 %

5,0 %

7.

Schönheitsreparaturen

3,7 %

3,4 %

8.

Modernisierung

3,2 %

3,3 %

9.

Mieterkündigung

2,2 %

3,1 %

10.

Umwandlung/Eigentümerwechsel

0,9 %

0,7 %

Mehr als die Hälfte aller Rechtsberatungen der örtlichen Mietervereine entfielen 2020 auf die Beratungsklassiker „Betriebskosten, inkl. Heizkosten“ und „Wohnungsmängel“. Sie sind die dominierenden Rechtsberatungsthemen in den Mietervereinen.

Das dritthäufigste Beratungsthema bleiben die Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Hier spiegeln sich Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten mit zuletzt stark steigenden Mieten wider.

Unter „Allgemeine Vertragsangelegenheiten“, Platz 4 der häufigsten Beratungsthemen, fallen alle Rechtsberatungen, die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis als Hintergrund haben, sowie Beratungen im Vorfeld bzw. beim Abschluss des Mietvertrages. Das sind beispielsweise Fragen zur Mietpreisbremse, zu Staffel- oder Indexmieten, zu Wohngemeinschaften, bis hin zu Fragen, ob Tierhaltung erlaubt ist, die Haustür abends abgeschlossen werden muss oder wie laut gefeiert werden darf. Die Verunsicherung und Probleme der Mieterinnen und Mieter im Corona-Jahr 2020 spiegeln sich im Anstieg der Beratungszahlen um 1, 8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf jetzt 138.000 Beratungen im Jahr 2020 wider. Viele Mieterinnen und Mieter erkundigten sich beispielsweise über ihre bestehende Mietzahlungspflicht und Möglichkeiten der Senkung ihrer Miete, ob sie trotz Corona Handwerker in die Wohnung lassen müssen, ob sie nach wie vor umziehen dürfen bzw. ihre Wohnung nach einer Kündigung wirklich verlassen müssen, ob sie in der Wohnung Sport treiben dürfen oder ob sie den Vermieter zwecks Wohnungsbesichtigungen eintreten lassen müssen. Auch die Themen Homeoffice, grillen auf dem Balkon sowie Sport treiben in der Wohnung wurden in 2020 oft nachgefragt.

Beratungen zur „Vermieterkündigung“ sind mehr als doppelt so häufig wie Beratungen zum Thema „Mieterkündigung“, typisch für die Entwicklung auf engen Wohnungsmärkten.

Der Beratungsbedarf zum Thema „Umwandlung“ steigt, ein Zeichen für die aktuellen Entwicklungen auf nachgefragten Wohnungsmärkten.

 

213.518 Gerichtsentscheidungen im Wohnraummietrecht 2019

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2019 gesunken. 213.518 Mal stritten sich Mieter und Vermieter vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Mietrechtsprozesse damit um rund 5 Prozent zurück. Das ist die niedrigste Prozesszahl seit der Wiedervereinigung. Die Zahl der Mietrechtsprozesse sinkt seit 1996 (351.511 Verfahren) kontinuierlich, insgesamt jetzt um fast 40 Prozent.

 

2019

2018

2017

 

Wohnraummietsachen, insgesamt

213.518

225.235

226.933

 

Amtsgericht

205.259

216.665

217.801

 

Landgericht/Berufungsinstanz

  8.259

  8.570

  9.132

 

Eine Differenzierung nach Streitgegenständen enthält die Statistik des Statistischen Bundesamtes nicht.

 

Streitgegenstand in Mietrechtsprozessen

Grundlage für die Statistik über Streitgegenstände in Mietrechtsprozessen sind Zahlen der DMB Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes bietet neben allgemeinem Rechtsschutz vor allem Mietrechtsschutz an. Die Anteile an der DMB Rechtsschutz halten ausschließlich der Deutsche Mieterbund, der DMB-Verlag und DMB-Mietervereine.

 

 

2020

2019

1.

Vertragsverletzungen

29,9 %

31,2 %

2.

Betriebskosten

17,4 %

17,5 %

3.

Mietkaution

16,9 %

16,6 %

4.

Mieterhöhung

16,2 %

16,6 %

5.

Eigenbedarf

7,6 %

6,9 %

6.

Fristlose Kündigung

5,7 %

5,7 %

7.

Modernisierung

1,6 %

2,3 %

8.

Ordentliche Kündigung

1,5 %

1,5 %

9.

Schönheitsreparaturen

0,6 %

0,6 %

10.

Ohne Zuordnung, keinem der o.g. Themen zuzuordnen, Sonstiges

2,6 %

1,1 %

Wie in den Vorjahren sind „Vertragsverletzungen“ der häufigste Grund für mietrechtliche Auseinandersetzungen. Hier geht es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, angefangen bei Fragen der Tierhaltung, bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse.

Der „Rechtsberatungs-Klassiker“ Betriebskosten (17,4 Prozent) ist der zweithäufigste Prozessgegenstand.

Zwar machen Rechtsstreitigkeiten um das Thema Schönheitsreparaturen nur noch 0,6 Prozent der gerichtlichen Verfahren aus, allerdings beinhalten die Verfahren rund um das Thema Mietkaution (16,9 Prozent) in vielen Fällen auch die Frage, ob Mieter Schönheitsreparaturen durchführen mussten oder nicht.

Eigenbedarfskündigungen sind mit 7,6 Prozent Streitgegenstand Nr. 5, Tendenz schon seit einigen Jahren steigend. Werden die Zahlen der DMB Rechtsschutz hochgerechnet auf die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten insgesamt, dann ging es im Jahr 2019 rund 15.000 Mal im Jahr vor Deutschlands Gerichten um den häufigsten Vermieterkündigungsgrund, den Eigenbedarf.

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