Zurück

Deutscher Mieterbund legt Beratungs- und Prozess-Statistik 2016 vor

  • Zahl der Mietrechtsprozesse sinkt auf tiefsten Stand seit der Wiedervereinigung
  • 97 Prozent aller Beratungsfälle des Deutschen Mieterbundes werden außergerichtlich erledigt
  • 1 Million Rechtsberatungen pro Jahr
  • Betriebskosten sind Rechtsberatungsthema Nr. 1 


246.616 Mal standen sich 2016 Mieter und Vermieter vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland gegenüber. Damit sinkt die Zahl der Mietrechtsprozesse auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Gleichzeitig bleibt der Rechtsberatungsbedarf der Mieterinnen und Mieter unverändert hoch. Rund 1 Million Rechtsberatungen haben die Juristen der mehr als 300 örtlichen Mietervereine durchgeführt. 97 Prozent aller Beratungsfälle wurden dabei außergerichtlich erledigt – auch ein Grund für die immer niedrigeren Prozesszahlen. Beratungsthema Nr. 1 beim Deutschen Mieterbund bzw. den örtlichen DMB-Mietervereinen waren – wie schon in den Vorjahren – die Betriebskosten.  

Die häufigsten Beratungsthemen  2016  2015
  1. Betriebskosten 33,0 % 33,9 %
  2. Wohnungsmängel 20,0 % 19,8 %
  3. Mieterhöhung 11,5 % 10,8 %
  4. Allg. Vertragsangelegenheiten  9,9 % 11,2 %
  5. Mietkaution  6,2 %  4,7 %
  6. Vermieterkündigung  5,5 %  3,7 %
  7. Schönheitsreparaturen  5,0 %  6,1 %
  8. Modernisierung  4,1 %  3,0 %
  9. Mieterkündugung  2,6 %  3,3 %
 10. Umwandlung/Eigentümerwechsel  0,1 %  1,8 %


Mehr als die Hälfte aller Rechtsberatungen der örtlichen Mietervereine entfielen 2016 auf die Beratungsklassiker „Betriebskosten“ und „Wohnungsmängel“. Die Beratungszahlen zum Thema Betriebskosten sind zwar leicht gesunken, Heizkosten und Nebenkosten sind aber nach wie vor das dominierende Rechtsberatungsthema in den Mietervereinen.

Das dritthäufigste Beratungsthema sind mittlerweile die Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete mit einem Anstieg auf 11,5 Prozent. Hier spiegeln sich Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten mit zuletzt stark steigenden Mieten wieder.  

Unter „Allgemeine Vertragsangelegenheiten“, Platz 4 der häufigsten Beratungsthemen, fallen alle Rechtsberatungen, die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis als Hintergrund haben, und Beratungen im Vorfeld bzw. beim Abschluss des Mietvertrages. Das sind beispielsweise Fragen zur Mietpreisbremse, zum Bestellerprinzip, ob die Vereinbarung einer Staffel- oder Indexmiete anzuraten ist, ob und, wenn ja, welche Auskünfte und Informationen der Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung abfragen darf, welche Regeln zu beachten sind, wenn eine WG einen Mietvertrag abschließen will, bis hin zu Fragen, ob Tierhaltung erlaubt, die Haustür abends abgeschlossen werden muss oder wie laut gefeiert werden darf.  

Spürbar angestiegen sind Beratungen zur „Vermieterkündigung“. Gleichzeitig sind Beratungen zum Thema „Mieterkündigung“ zurückgegangen, typisch für die Entwicklung auf engen Wohnungsmärkten. Auch der Beratungsbedarf zum Thema „Modernisierung“ ist 2016 deutlich angestiegen.
Drastische Mietpreissteigerungen infolge durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen sorgen für eine stark wachsende Nachfrage nach Beratungen in diesem Bereich.  

Zivilprozess-Statistik 2016  

Die Zivilgerichte in Deutschland haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2016 insgesamt 1.412.216 Verfahren erledigt, rund 8 Prozent weniger als 2015. In rund 17,5 Prozent aller Zivilrechtsprozesse ging es um Fragen des Wohnraummietrechts.

246.616 Entscheidungen im Wohnraummietrecht 2016  

Die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht ist spürbar gesunken. 246.616 Mal stritten sich Mieter und Vermieter vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Das ist die niedrigste Prozesszahl seit der Wiedervereinigung. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Mietrechtsprozesse 2016 um 5,5 Prozent zurück, im Vergleich zu 2014 sogar um über 9 Prozent. Die Zahl der Mietrechtsprozesse ist damit in den letzten 20 Jahren um fast ein Drittel gesunken.  

    2016   2015   2014
Wohnraummietsachen, insgesamt                246.616       260.990       271.780   
Amtsgericht 236.484 250.303 260.680
Landgericht/Berufungsinstanz  10.132  10.687  11.100

Wichtig: Jedes 5. Verfahren vor einem Amtsgericht endete mit einem Vergleich.  


Streitgegenstand in Mietrechtsprozessen  

Grundlage für die Statistik über Streitgegenstände in Mietrechtsprozessen sind Zahlen der DMB Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes bietet neben allgemeinem Rechtsschutz vor allem Mietrechtsschutz an. Die Anteile an der DMB Rechtsschutz halten ausschließlich der Deutsche Mieterbund, der DMB-Verlag und DMB-Mietervereine.    

   2016           2015
 1. Vertragsverletzung                                                           26,7 % 27,6 %
 2. Betriebskosten 20,9 % 22,6 %
 3. Mieterhöhung 17,3 % 14,0 %
 4. Mietkaution 16,1 % 16,5 %
 5. Eigenbedarf  5,2 %  4,7 %
 6. Fristlose Kündigung  5,0 %  5,5 %
 7. Modernisierung  1,9 %  1,6 %
 8. Ordentliche Kündigung  1,5 %  1,2 %
 9. Schönheitsreparaturen  0,9 %  0,7 %
10. Ohne Zuordnung, keinem der
     o.g. Themen zuzuordnen
 4,5 %  5,6 %


Mieterhöhungsverfahren sind mittlerweile der dritthäufigste Grund für einen Mietrechtsprozess. Gegenüber dem Vorjahr ist hier die mit Abstand höchste Steigerung zu verzeichnen (+ 23 %). Die derzeitige Wohnungsmarktlage und die daraus resultierende Mietpreisentwicklung schlagen sich jetzt auch in der Prozess-Statistik nieder.  

Wie in den Vorjahren sind „Vertragsverletzungen“ und „Betriebskosten“ die häufigsten Gründe für mietrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht. Auf Platz 4 der Prozess-Statistik liegen wie in den Vorjahren Verfahren zum Thema „Mietkaution“. Bei diesen Streitigkeiten geht es in den meisten Fällen um Fragen der Rückzahlung der Kaution und damit letztlich überwiegend um Fragen der Schönheitsreparaturen.  

Die Zahl der Prozesse um fristlose Kündigungen und um Eigenbedarf machen insgesamt 10,2 Prozent aus. Werden die Zahlen der DMB Rechtsschutz hochgerechnet auf die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten insgesamt, dann geht es etwa 25.000 Mal im Jahr vor Deutschlands Gerichten um eine Vermieterkündigung und eine Räumungsklage.

Zurück