Zurück

Deutscher Mieterbund fordert bundesweite Mietenbegrenzung auf den Inflationsausgleich

Politische Unterstützung für einen Hilfsfonds Wohnen

Eine Umfrage bei den mehr als 300 örtlichen Mietervereinen des Deutschen Mieterbundes zeigt, dass die Sorge der Mieter, das Dach über dem Kopf zu verlieren, wächst. Coronabedingte Zahlungsschwierigkeiten steigen, je länger die Krise und ihre Folgen andauern. Auch der Deutsche Bundestag berät heute zwei Anträge, die sich mit der Abmilderung der Folgen der Pandemie für die Mieterschaft beschäftigen. In ihren Anträgen fordern sowohl Die Linke als auch Bündnis 90/Die Grünen die finanzielle Unterstützung in Not geratener Mieter und stützen damit die vom Deutschen Mieterbund bereits an das Parlament gerichtete Forderung nach der sofortigen Einrichtung eines Solidarfonds Wohnen.

„Um Wohnungsverlust wegen Kurzarbeit und Einkommensverlusten vorzubeugen, brauchen wir neben der dringend benötigten finanziellen Unterstützung für Mieterinnen und Mieter auch eine effektive Begrenzung der Bestandsmieten sowie der Wiedervertragsmieten. Die Mietenexplosion der vergangenen Jahre hatte bereits für viele Menschen verheerende Folgen. Gerade jetzt in Zeiten der Krise stünde es dem Gesetzgeber gut zu Gesicht, wenn er die immense Wohnkostenbelastung der Mieter effektiv begrenzt, um so dem Verlust ihrer Wohnungen vorzubeugen“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.

Der Deutsche Mieterbund fordert deshalb und besonders in Hinblick auf die Folgen der Pandemie den folgenden Dreiklang zur Mietenbegrenzung:

1. Bundesweite Mietenbegrenzung

Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete müssen bundesweit für einen Zeitraum von fünf Jahren auf den Inflationsausgleich begrenzt sein. Nach Ablauf dieser fünf Jahre sollte die Begrenzung der Mieterhöhung im Bestand überprüft und ggf. verlängert werden.

2. Ausnahmslose Mietpreisbremse

Sämtliche Ausnahmen der Mietpreisbremse außer dem Neubauprivileg für eine erstmals genutzte und vermietete Wohnung müssen abgeschafft werden. Die Mietpreisbremse muss in ganz Deutschland gelten, und zwar ohne Zwischenschaltung der Bundesländer und ihrer Verordnungen.

3. Abschaffung der Modernisierungsumlage

Die Umlage der Modernisierungskosten auf den Mieter muss auf Sicht abgeschafft, Mieterhöhungen aufgrund von Wohnwertverbesserungen oder gestiegener Energieeffizienz über die ortsübliche Vergleichsmiete geltend gemacht werden. Bis diese Voraussetzungen geschaffen sind, muss die Modernisierungsumlage zumindest auf maximal vier Prozent abgesenkt werden.

Mit der derzeitigen zeitlich unbegrenzten Umlagemöglichkeit von acht Prozent der für die Modernisierung aufgebrachten Investitionskosten auf die Kaltmiete zahlt im Ergebnis über einen längeren Zeitraum allein der Mieter die gesamte Modernisierung. Die Einführung der Kappungsgrenze von 3 Euro/qm bzw. 2 Euro/qm ändert daran nichts, sondern verlangsamt diesen Prozess nur. Die Erreichung der Klimaziele u.a. durch die energetische Ertüchtigung des Gebäudesektors ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein auf dem Rücken der Mieterschaft ausgetragen werden darf.

„Nicht erst seit Corona bangen viele Menschen um ihre Wohnung. Die andauernde Pandemie und ihre Folgen verschärfen die Mietenkrise weiter. Rund 40 Prozent aller Mieterhaushalte in Deutschland müssen 30 Prozent und mehr ihres Haushaltsnettoeinkommens für ihre Wohnung ausgeben, viele sogar mehr als 40 Prozent. Dazu kommen noch die Heizkosten. Insbesondere in Großstädten und Ballungszentren liegt die Wohnkostenbelastung unter Berücksichtigung auch der Heizkosten für einkommensschwächere Haushalte daher häufig bei über 50 Prozent – eine Summe, die schon vor der Krise kaum zu bewältigen war, und die nun alle von Kurzarbeit und Einkommensverlusten betroffenen Mieter vor unüberwindbare Herausforderungen stellt. Der von uns geforderte „Sicher-Wohnen-Fonds“, eine bundesweite Mietenbegrenzung auf den Inflationsausgleich, eine funktionierende Mietpreisbremse sowie eine gerechte Verteilung der Modernisierungskosten sind daher jetzt dringend notwendig“, so Weber-Moritz.

Zurück