Deutscher Mieterbund begrüßt Wohngeldreform und sieht Verbesserungsbedarf
Wohngeldreform nur eine Seite der Medaille – strengeres Mietpreisrecht nötig
Der Deutsche Mieterbund begrüßt die geplante Reform des Wohngeldes, denn sie enthält deutliche Verbesserungen für Wohngeldempfängerinnen und –empfänger. So sollen das Wohngeld verdoppelt und eine dauerhafte Heizkostenkomponente sowie die vom Deutschen Mieterbund seit langem geforderte Klimakomponente eingeführt werden. Allerdings leiden nicht nur die durch die Reform in den Blick genommenen zwei Millionen Haushalte unter hohen Wohnkosten, sondern rund die Hälfte aller Mieterinnen und Mieter in angespannten städtischen Wohnungsmärkten. „Wohngeld kann mietrechtliche Maßnahmen nicht ersetzen. Die Reform des Wohngeldes muss daher dringend von einer Reform des Mietpreisrechts hin zu einem effektiven Schutz der Mieterinnen und Mieter vor immer höher steigenden Mieten begleitet werden. Hier vermissen wir jedoch bislang jegliche Bereitschaft des Bundesjustizministers zur Verbesserung des Mietrechts – und dies trotz anderslautender Vereinbarungen im Koalitionsvertrag,“ erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, hinsichtlich des heute auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts stehenden Referentenentwurfs zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) und zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes.
Der Deutsche Mieterbund weist daraufhin, dass weder die Anzahl der Wohngeldhaushalte noch die Höhe des Wohngeldes ausreichend sind, um den von Wohnkosten überlasteten Haushalten ausreichend zu helfen. Das Wohngeld als Rechtsanspruch für Mieter und Mieterinnen muss die realen Verhältnisse der Betroffenen widerspiegeln und damit die individuelle Wohnkostenbelastung.
Der Deutsche Mieterbund fordert daher im Zuge der Wohngeldreform neben der Ausweitung des Empfängerkreises auf alle von ihren Wohnkosten überlasteten Haushalte die Berücksichtigung der Bruttowarmkosten bei der Wohngeldberechnung ein vereinfachtes Auszahlungsverfahren, die Entbürokratisierung der Wohngeldbeantragung und einen dauerhaften Heizkostenzuschuss für alle einkommensschwachen Haushalte.
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