Zurück

Der profitorientierten Umwandlungspraxis muss ein Ende gesetzt werden

Mieterbund kritisiert Empfehlungen mehrerer Bundesratsausschüsse zur geplanten Umwandlungsbeschränkung im Baulandmobilisierungsgesetz

„Die aktuellen Bestrebungen der Immobilienwirtschaft und von Teilen der Politik, die Beschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung gänzlich zu streichen und den Mietwohnungsmarkt, wie gehabt, den rein profitorientieren Investoren zu überlassen, sind völlig daneben. Es ist alarmierend, dass nun auch mehrere Ausschüsse des Bundesrats in das gleiche Horn blasen,“ kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die gestrigen Ausschussempfehlungen, die Beschränkung der Umwandlung zu streichen. „Zugunsten der Gewinnmaximierung der börsennotierten Wohnungsunternehmen werden Mieterinnen und Mieter so weiterhin der Verdrängung und im schlimmsten Fall der Wohnungslosigkeit ausgesetzt – dieser Status Quo darf keinesfalls aufrechterhalten werden. Die Bundesregierung sollte sich an ihre auf dem Wohngipfel 2018 getroffene Vereinbarung halten und – so wie im aktuellen Referentenentwurf vorgesehen - die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen effektiv beschränken und nicht noch auf den letzten Metern einknicken,“ so Siebenkotten.

In den Ausschussempfehlungen des Bundesrates wird argumentiert, dass „gerade vor allem die Kleinvermieter unter das Umwandlungsverbot fallen“. Damit wird verneint, dass eine Neuregelung zum Schutz der Mieterinnen und Mietern vor Umwandlungen durch Investoren oder gewerbliche Immobilieneigentümer mit mehreren Wohneinheiten (Mietshäusern) erforderlich ist. Dieser Annahme widerspricht der Deutsche Mieterbund ausdrücklich.

Laut Informationen des Bundesinstituts für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) besitzt der typische Kleinvermieter lediglich eine Eigentumswohnung und ist daher von einem Umwandungsverbot gar nicht betroffen. Die Wohnungsbestände der börsennotierten Wohnungsunternehmen dagegen sind in Berlin in den letzten acht Jahren um über 176 Prozent gestiegen, von rund 72.000 in 2012 auf knapp 200.000 im Jahr 2019. „Dies macht eindrücklich klar, wer in den letzten Jahren auf nachgefragten Wohnungsmärkten auf Einkaufstour gegangen ist und weiterhin gehen wird. Dieser profitablen Geschäftspraxis des Ankaufs ganzer Häuser mit anschließender Umwandlung, Luxussanierung und Verkauf zu Höchstpreisen muss ein Ende gesetzt werden“, resümiert Siebenkotten.

Auch das Argument in den Ausschussempfehlungen, das Wohnungsangebot werde durch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nicht negativ beeinflusst und erschwere gerade jungen Familien die Eigentumsbildung, trägt nicht.
Denn wird eine Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt, ist das nicht selten der Beginn der Verdrängung der in den Wohnungen lebenden Mieterinnen und Mieter – auch der jungen Familien, die in diesen Wohnungen zur Miete wohnen. Die umgewandelten Wohnungen werden im Anschluss häufig luxussaniert und zu Maximalpreisen verkauft. Die wenigsten Mieterinnen und Mieter können sich die aufgerufenen Kaufpreise leisten. So haben jüngste Zahlen aus Berlin gezeigt, dass bei den rund 18.000 zwischen 2015 und 2019 umgewandelten Wohnungen in Milieuschutzgebieten nur 54 Mieter und Mieterinnen von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht haben. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Verkaufspreise der umgewandelten Wohnungen für die bisherigen Mieter nicht finanzierbar waren.

Der Deutsche Mieterbund fordert daher die effektive Beschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. „Die Profitgier der Umwandler muss endlich gestoppt werden. Die Bundesregierung könnte die derzeitige rein renditeorientierte Umwandlungspraxis leicht stoppen, indem das Umwandlungsverbot ohne die vorhandenen Schlupflöcher, wie der beabsichtigte Verkauf an zwei Drittel der Mieter, Gesetz wird. Dies ist im Sinne eines effektiven Mieterschutzes zwingend notwendig,“ fordert Siebenkotten.

Der Deutsche Mieterbund spricht sich weiterhin gegen die von den Ausschüssen empfohlene Streichung der geplanten Einführung eines sektoralen Bebauungsplans aus. Mit einem sektoralen Bebauungsplan soll Gemeinden ermöglicht werden, insbesondere den sozialen Wohnungsbau zu fördern.
Auch die Empfehlung, die geplante Erweiterung des Baugebotes zu streichen, kritisiert der Deutsche Mieterbund ausdrücklich. Denn durch die Baugebote soll der Wohnungsbau in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten vorangetrieben werden.

„Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Bundesrat bei seiner Sitzung am 18. Dezember den Ausschussempfehlungen nicht nachkommen sollte. Andernfalls erweist er den Mieterinnen und Mietern einen Bärendienst und stellt sich zudem gegen die gemeinsam vereinbarten Beschlüsse der Wohnraumoffensive der Bundesregierung“, so Siebenkotten.

Zurück