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CO2-Preis nicht auf Mieter umlegen

Deutscher Mieterbund fordert Planungssicherheit und Kostenentlastung für Mieter

„Die Bundesregierung muss endlich handeln statt nur zu reden“, fordert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, anlässlich der gestrigen Sitzung des Klimakabinetts. „Mieterinnen und Mieter brauchen Planungssicherheit und dürfen keinesfalls auch noch mit den Kosten der CO2-Bepreisung zusätzlich belastet werden. Dies wäre gerade jetzt in der aktuellen Krise, in der viele Menschen sowieso an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit und darüber hinaus geraten, absolut verfehlt“, so Weber-Moritz.

Für viele Mieterinnen und Mieter wird das Heizen ab Januar deutlich teurer, wenn allein die Mieter den vollen CO2-Preis tragen sollen. Für eine Erdgasheizung bei mittlerem Energieverbrauch müssten dann im Schnitt 65 Euro mehr bezahlt werden, für Heizöl 85 Euro. Im Jahr 2025 klettern die Mehrkosten für Erdgas auf 140 Euro, für Heizöl auf 185 Euro – und das, ohne dass Mieter die gewünschte Lenkungswirkung hin zu klimafreundlicheren Alternativen erzielen können.

Im Jahr 2019 betrug der durchschnittliche Anteil an der deutschen Bevölkerung, der in städtischen Gebieten lebte und durch Wohnkosten überbelastet war, 16,2 Prozent. Das bedeutet im Klartext: Mehr als 16 von 100 Haushalten müssen mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben. Dies führt mittelfristig zur Überschuldung und im schlimmsten Falle zur Wohnungslosigkeit. Eine weitere Belastung der Mieterhaushalte muss aus Sicht des Deutschen Mieterbundes daher unbedingt vermieden werden.

„Auch aus klimapolitischer Sicht macht die Umlage des CO2-Preises auf die Mieterinnen und Mieter keinen Sinn. Denn wenn Mieterinnen und Mieter den vollen CO2-Preis für klimaschädliche Heizungen in schlecht sanierten Gebäuden tragen müssen, verliert das Instrument seine beabsichtigte Lenkungswirkung. Mieterinnen und Mieter können nicht beeinflussen, welcher Art ihre Heizungsanlage ist. Diese Entscheidung liegt alleine beim Vermieter“, erklärt Weber-Moritz.

Der Deutsche Mieterbund fordert daher, dass der ab 1. Januar 2021 geltende CO2-Preis für Heizungen vollständig von den Vermietern getragen wird. Schon jetzt sind die Heizkosten in einem energetisch schlechteren Haus im Schnitt mehr als doppelt so hoch wie in einem sanierten Haus. Die CO2-Bepreisung vergrößert diese Schere deutlich auf Kosten derjenigen Mieterinnen und Mieter, die sich keine Wohnung in einem ökologischen Haus mit klimafreundlicher Heizanlage leisten können. Die geplanten Rückerstattungsmechanismen adressieren diese Gruppe nur ungenügend, da nicht per se alle Mieter und Mieterinnen in energetisch schlechten Gebäuden von einer gestiegenen Pendlerpauschale profitieren oder Wohngeld mit CO2-Zuschuss beziehen. Die geplante Begrenzung der EEG-Umlage reicht nicht aus, um die gestiegenen Heizkosten abzufedern.

Eine Änderung der Umlagefähigkeit ist unmittelbar und einfach durch geringfügige Anpassungen in der Heizkosten- und der Betriebskostenverordnung umsetzbar und sollte umgehend vorgenommen werden.

Hintergrund:

Um soziale Härten durch steigende Heizkosten im Rahmen der CO2-Bepreisung zu vermeiden, hat die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 angekündigt, Änderungen im Mietrecht zu prüfen. Diese sehen eine begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung auf Mieterinnen und Mieter vor, die gleichzeitig Anreize bei Vermieterinnen und Vermietern setzt, in klimaschonende Heizungssysteme bzw. energetische Sanierungen zu investieren. Das Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz allein bietet keine ausreichende Entlastung für den gesamten Mietwohnbereich, da nur rund 3 Prozent der Mieterhaushalte davon profitieren.

 

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