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CDU/CSU und SPD stimmen gegen zweite Mietrechtsnovelle

Mieterbund: Enttäuschend und nicht nachvollziehbar

„Die Koalitionsfraktionen sind offensichtlich nicht in der Lage, versprochene und angekündigte Mietrechtsverbesserungen in die Tat umzusetzen. Ein Referentenentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas wird seit April diesen Jahres im Bundeskanzleramt blockiert. Ein Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke, diese zweite Mietrechtsnovelle jetzt vorzulegen, wurde heute mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz abgelehnt. Das ist enttäuschend und nicht nachvollziehbar“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Ablehnung. „Die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen müssen ihre Streitigkeiten beenden und das zweite mietrechtliche Reformpaket endlich auf den Weg bringen. Durch Schweigen und Nichtstun erledigen sich die derzeitigen Mietrechtsprobleme nicht. Die Koalition darf nicht ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl ihre Arbeit praktisch einstellen.“  

Die Linke hatte die Vorlage der zweiten Mietrechtsnovelle mit folgenden Punkten beantragt:  

  • Regelungen zur rechtssicheren Erstellung qualifizierter Mietspiegel und eine Erweiterung des gegenwärtig vierjährigen Bezugszeitraums;
  • deutliche Senkung der Modernisierungsumlage;
  • Einführung von Obergrenzen für Mieterhöhungen nach Modernisierung;
  • Einführung bzw. Erweiterung einer Härtefallregelung bei Mieterhöhungen nach Modernisierung und energetischer Sanierung;
  • gesetzliche Klarstellung, nach der die tatsächliche Wohnfläche Grundlage für Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen ist;
  • verbesserter Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter auch bei ordentlicher Kündigung, wenn eine Mietnachzahlung erfolgt;
  • Regelungen zur wirkungsvollen Sanktionierung von Mietwucher und Verstößen gegen die „Mietpreisbremse“.  

Siebenkotten: „Das sind alles Punkte, die im Referentenentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas auch enthalten sind, die zum überwiegenden Teil schon im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbart wurden. Umso unverständlicher ist es nun, dass die Koalitionsfraktionen den Antrag abgelehnt haben.“

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