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Bundestag diskutiert Mietrechtsverbesserungen

Mieterbund begrüßt und unterstützt Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Am Donnerstag-Vormittag diskutiert der Deutsche Bundestag insgesamt fünf Anträge der Oppositionsfraktionen, die das Ziel haben, das Mietrecht spürbar zu verbessern.
„Wir begrüßen und unterstützen die Gesetzesanträge der Linken und der Grünen. Sie greifen Forderungen des Deutschen Mieterbundes auf und weisen auf offensichtliche Defizite der geltenden Rechtslage hin“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Anträge der Linken (BT-Drs. 18/11049 und 18/9123) und der Grünen (BT-Drs. 18/10810, 18/8856 und 18/8857). „Aus unserer Sicht sind die vorgeschlagenen Verbesserungen vor allem beim Kündigungsschutz, bei der Mietpreisbremse und im Mieterhöhungsrecht dringend erforderlich“, so der Mieterbund-Direktor.  

Die beiden Anträge der Linken zielen darauf ab, den Kündigungsschutz für Mieter zu verbessern, zum Beispiel beim Eigenbedarf oder bei (nachgezahlten) Mietrückständen. Daneben soll die unstrittig bisher nicht funktionierende Mietpreisbremse wirkungsvoller ausgestaltet werden. Ausnahmen sollen gestrichen und Sanktionen für Vermieter eingeführt werden, die das Gesetz missachten.
Bündnis 90/Die Grünen verfolgen mit ihren drei Anträgen eine ähnliche Stoßrichtung. Die Mietpreisbremse muss nachgebessert, der Kündigungsschutz verbessert werden. Daneben werden Änderungen, das heißt Beschränkungen, im Mieterhöhungsrecht nach Modernisierungen bzw. auf die Vergleichsmiete gefordert. Betriebskostenabrechnungen sollen verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden und die Grundsteuer soll nicht länger als Betriebskosten auf die Mieter abgewälzt werden dürfen.  

Siebenkotten: „Politisch gibt es für die fünf Anträge sicher eine Mehrheit im Bundestag. Aber ich fürchte, die Regierungsparteien werden aufgrund interner Regelungen und Koalitionsvereinbarungen geschlossen dagegen stimmen. Das wäre bedauerlich, wir müssten dann wohl auf die nächste Legislaturperiode setzen.“

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