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Bundestag berät Mietrechtsverbesserungen

- Mietpreisbremse verlängern und nachschärfen
- Betrachtungszeitraum bei Vergleichsmiete auf 6 Jahre verlängern
Mieterbund fordert Nachbesserungen


Der Deutsche Bundestag berät heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Mietpreisbremse bis zum Jahr 2025 verlängert werden soll und Mieter das Recht erhalten, überhöhte Mieten, die gegen die Mietpreisbremsenregelungen verstoßen, von Beginn des Mietverhältnisses an zurückzufordern.
„Diese Neuregelungen sind notwendig und längst überfällig, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den Gesetzentwurf. „Ohne die Verlängerung der Mietpreisbremse würde die gesetzliche Regelung, die Mieter vor überhöhten Mietforderungen beim Mietvertragsabschluss schützen soll, im nächsten Jahr auslaufen. Das Recht, überhöhte Mieten vom Beginn des Mietverhältnisses an zurückfordern zu können, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die bisherige Ausnahmevorschrift, wonach ein Vermieter zu Unrecht kassierte Miete behalten darf, ist ein absoluter Fremdkörper in unserem Gesetz.“

Siebenkotten forderte den Bundestag auf, im Zuge der weiteren Beratungen in den Ausschüssen den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen aufzugreifen. Die Ausnahmeregelungen bei der Mietpreisbremse, wie „Vormiete“ oder „umfassend modernisierte Wohnung“ müssten abgeschafft werden. Für Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wird und für möbliert vermietete Wohnungen müsse sichergesellt werden, dass auch hier die Mietpreisbremse greift.

Am Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete. Bisher fließen in die Vergleichsmiete und damit in die Mietspiegel nur die Mieten ein, die sich aus Vertragsabschlüssen bzw. Mieterhöhungen der letzten 4 Jahre ergeben.
„Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf 6 Jahre ist dem Grunde nach richtig. Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen können so gedämpft werden, aber nur geringfügig. Notwendig ist deshalb eine Verlängerung auf mindestens 10 Jahre bzw. auf 20 Jahre, wie Bündnis 90/Die Grünen fordern, oder die Einbeziehung aller Mieten in die Berechnung der Vergleichsmiete, so die Forderung der Linken“, erklärte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten.

Siebenkotten forderte die Bundesregierung auf, endlich das schon lange angekündigte „Mietspiegelgesetz“ vorzulegen. Notwendig sei daneben die Absenkung der Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete. „Nach geltendem Recht kann der Vermieter alle 3 Jahre 20 bzw. 15 Prozent mehr Miete fordern, wenn hierdurch die Vergleichsmiete nicht überschritte wird. Wir fordern einen Mietenstopp mit Inflationsausgleich oder eine Absenkung der Kappungsgrenze auf 6 Prozent in 3 Jahren“, so der Mieterbund-Präsident.
Ende September hatte die SPD-Bundestagsfraktion beschlossen, dass in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Mieten für 5 Jahre nur in Höhe der Inflation steigen dürfen. Auch Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke fordern eine Absenkung der Kappungsgrenze auf 3 bzw. 2 Prozent im Jahr.

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