Bundesrat entscheidet über „Mietwuchervorschrift“
Mieterbund fordert Bundesländer auf, die Gesetzesinitiative Bayerns zu unterstützen
„Wir fordern die Bundesländer auf, die Gesetzesinitiative Bayerns zu unterstützen, mit der die Mietwuchervorschrift des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz reformiert und verschärft werden soll“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, im Vorfeld der anstehenden Bundesratssitzung am Freitag. „Das Ziel des von Bayern vorgelegten Gesetzentwurfs, Mieter effektiver vor überhöhten Mieten zu schützen, ist richtig und wird von uns begrüßt. Nachdem vergleichbare Bundesratsinitiativen von Berlin und Hamburg in der Vergangenheit nicht zuletzt an den unionsgeführten Ländern gescheitet sind, bietet sich jetzt die Chance, parteiübergreifend ein Zeichen zu setzen für mehr Mieterschutz.“
Nach der bisherigen Regelung des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz ist die Forderung oder Vereinbarung einer Miete, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, insoweit unwirksam. Dem Vermieter droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Weitere Voraussetzung der bisherigen Regelung ist aber, dass der Vermieter aufgrund des geringen Angebots an günstigen Wohnungen die Zwangslage des Mieters ausgenutzt hat. Dieses „Ausnutzen“ lässt sich so gut wie nicht nachweisen, die Vorschrift des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz läuft in der Praxis ins Leere.
Bayern fordert mit seiner Gesetzesinitiative deshalb jetzt, dass es auf ein „Ausnutzen“ nicht mehr ankommen soll: „Mietwucher liegt danach vor, wenn die vom Vermieter geforderte oder vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigem Wohnraum gering ist. Außerdem soll bei einem Verstoß gegen Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz das Bußgeld auf bis zu 100.000 Euro erhöht werden.“
Siebenkotten: „Die vorgeschlagene Gesetzänderung macht Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz überhaupt erst anwendbar. Stimmt der Bundesrat der Initiative Bayerns zu, muss der Bundestag die vorgeschlagene Änderung beraten. Diese Chance darf nicht verpasst werden.“