Bundesrat: Bundesregierung muss „Mietwucher-Paragraphen“ wieder anwendbar machen
DMB fordert Bundesjustizminister Buschmann zur Aufgabe seiner Blockadehaltung auf
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt sehr, dass der Bundesrat die Bundesregierung bereits im Februar ausdrücklich aufgefordert hat, wucherische Mieten stärker zu bekämpfen und die schwarzen Schafe unter den Vermietern und Vermieterinnen mit deutlich höheren Bußgeldern zu belegen. Auch der Mieterbund setzt sich seit Jahren für eine Reform des sog. „Wucher-Paragraphen“ ein. „Dass Bundesjustizminister Buschmann nun für eine Ablehnung des Vorstoßes der Länderkammer votiert, passt leider zu anderen Vorstellungen seiner Partei, der FDP, die sich beim Erhalt oder der Verbesserung von Rechten der Mieterinnen und Mieter immer wieder querstellt, so z.B. bei der Reform des Baugesetzbuchs zur Rettung des kommunalen Vorkaufsrechts und bei einer wirksamen Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeiten im laufenden Mietvertrag“, kritisiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.
Medienberichten zufolge habe Justizminister Marco Buschmann (FDP) in einer Kabinettsvorlage wegen "Bedenken" eine Ablehnung der Bundesratsinitiative vorgeschlagen. Das von den Grünen geführte Wirtschaftsministerium und das Bauministerium unter SPD-Leitung hätten der Vorlage zugestimmt. Die anderen Ressorts erhoben demnach keinen Einspruch.
„Sprechen sich die Bundesländer, die den enormen Bedarf an funktionierenden Regeln zur Begrenzung von zu hohen Mieten aus ihrer eigenen Praxis am besten kennen, für eine zügige Reform des § 5 WiStG („Mietwucher-Paragraphen“) aus, um ihn wieder anwendbar zu machen, kann es nicht sein, dass das FDP-geführte Justizministerium entsprechende Reformvorschläge mit „Bedenken“ vom Tisch fegt. Von SPD und Grünen erwarten wir, dass sie das Scheitern dieser von allen Seiten geforderten Reform an der Blockadehaltung des kleinsten Partners in der Regierung verhindern“, so Siebenkotten. „Wir gewinnen leider mehr und mehr den Eindruck, dass auf diesem Politikfeld 'der Schwanz mit dem Hund wedelt'. Das ist den Mieterinnen und Mietern aber in keiner Weise zumutbar.“
Hintergrund:
Wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, sieht § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes eine Absenkung der Miete und ein Bußgeld für die Vermieterinnen und Vermieter vor. Bisher ist die Norm in der Praxis jedoch kaum anwendbar, da Mieterinnen und Mieter beweisen müssen, dass der Vermietende eine Zwangslage aufgrund des geringen Angebots an Wohnungen ausgenutzt hat. Der Bundesrat forderte den Gesetzgeber im Februar 2022 auf Initiative des Freistaates Bayern auf, § 5 WiStG anwendbar zu machen und gleichzeitig zu verschärfen. Auf das Erfordernis des Ausnutzens einer Zwangslage durch den Vermietenden soll dafür verzichtet und der Bußgeldrahmen auf dann 100.000 € verdoppelt werden.