Bundeskabinett weicht Mieterschutz auf
Mieterbund kritisiert Beibehaltung des Begründungsmittels Vergleichswohnung
„Statt das allseits bekannte Schlupfloch Vergleichswohnung endlich zu schließen und die Mieterhöhungsmöglichkeit unter Angabe dreier Vergleichswohnungen zu streichen, lässt das Kabinett dieses Einfallstor für die Umgehung der ortsüblichen Vergleichsmiete weiterhin sperrangelweit geöffnet“, kritisiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die gestrige Kabinettsentscheidung.
Nicht nur die Praxis zeigt, dass die Begründung einer Mieterhöhung mit drei Vergleichswohnungen zu Mieten führt, die über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen und damit zu hoch sind. Auch in der Rechtsprechung ist dieses Manko des Begründungsmittels bekannt. So urteilte beispielsweise das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 7 S 1731/15): „Insbesondere bei der Angabe von drei Vergleichswohnungen ist es in der Regel äußerst unwahrscheinlich, dass diese die ortsübliche Vergleichsmiete widerspiegeln, ….“.
Der Deutsche Mieterbund fordert den Gesetzgeber daher eindringlich dazu auf, bei seinem ursprünglichen Vorhaben zu bleiben und das Begründungsmittel der Vergleichswohnung zugunsten des Mieterschutzes zu streichen. „Wird die Mieterhöhung mit drei Vergleichswohnungen begründet, fällt die Miete oft höher aus als die zulässige ortsübliche Vergleichsmiete und die Mieterinnen und Mieter zahlen ihrem Vermieter mehr Miete, als ihm rechtlich zusteht,“ so Siebenkotten.