Bezahlbaren Wohnraum schaffen und Anstieg der Mieten begrenzen
„Bezahlbares Wohnen ist die ungelöste soziale Frage unserer Zeit. Drastisch steigende Mieten im Neubau, nach einem Mieterwechsel und in bestehenden Mietverhältnissen führen immer häufiger zu großen Mieterprotesten und zunehmend zu Politikverdrossenheit der betroffenen Menschen. Wir brauchen mehr neue Wohnungen, vor allem mehr bezahlbare Wohnungen, und ein Mietrecht, das den drastischen Anstieg der Miete stoppt. Angesichts der aktuellen Wohnungsnöte, insbesondere in den Großstädten, helfen reine Absichtserklärungen, eine verfehlte Schwerpunktsetzung oder halbherzige Gesetzentwürfe nicht aus, statt dessen ist schnelles, effektives und wirkungsvolles Handeln gefragt“, erklärten Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips, Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten und der Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg, Siegmund Chychla, auf einer gemeinsamen Pressekonferenz.
Bezahlbares Wohnen schaffen
Ziel der Bundesregierung ist es, in dieser Legislaturperiode insgesamt 1,5 Millionen Wohnungen bauen zu wollen. Das bedeutet 100.000 Wohnungen pro Jahr mehr, als in den letzten Jahren neu gebaut wurden. Dabei setzt die Bundesregierung auf das seit diesem Jahr geltende Baukindergeld, auf Sonderabschreibungen im Mietwohnungsneubau und eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus.
Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips: „Die Zielsetzung der Bundesregierung unterstützen wir voll und ganz. Aber das Baukindergeld ist wohnungspolitisch unsinnig. Es führt in ländlichen Regionen zu Mitnahmeeffekten, reizt in Städten allenfalls den Kauf von Eigentumswohnungen an und erhöht damit die Gefahr, dass zusätzlich Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Neue und vor allem bezahlbare Wohnungen werden dadurch nicht entstehen. Die für das Baukindergeld prognostizierten Ausgaben von 3 bis 4 Milliarden Euro wären besser im sozialen Wohnungsbau aufgehoben.“
Auch den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus sieht der Mieterbund-Präsident skeptisch.
Rips: „Das Ziel, den Mietwohnungsneubau im mittleren Preissegment mit einer Sonder-AfA anzureizen, begrüßen wir. Der Gesetzentwurf sieht aber keine Mietobergrenze vor. Damit kann nicht sichergestellt werden, dass die steuerlich geförderten Mietwohnungen nach Fertigstellung tatsächlich im bezahlbaren Mietsegment angeboten werden. Bauherren und Investoren, die die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen, sind zu keiner Gegenleistung verpflichtet. Sie werden die Wohnungen - trotz Steuergeschenke - zu den aktuell hohen Marktpreisen vermieten. Etwas anderes zu glauben, ist blauäugig.“
Positiv beurteilt der Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips die Aufstockung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau von 1,0 auf 1,5 Milliarden Euro für das Jahr 2019. Ausdrücklich lobt er den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem über eine Grundgesetzänderung sichergestellt werden soll, dass der Bund auch nach 2019 Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen darf.
Rips: „Bezahlbarer Mietwohnungsneubau heißt Sozialmietwohnungen bauen. Ich fordere die Opposition und die Bundesländer auf, die geplante Grundgesetzänderung nicht zu blockieren. Nur dann kann sich der Bund nach 2019 finanziell am Bau von Sozialmietwohnungen beteiligen.“
Das Ziel der Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode 100.000 Sozialmietwohnungen zu bauen, nannte der Mieterbund-Präsident ausgesprochen unambitioniert und wenig ehrgeizig. Schon in den letzten beiden Jahren wurden nur 26.000 bzw. 28.000 Sozialmietwohnungen gebaut. Derartige Fertigstellungszahlen reichten noch nicht einmal aus, um den jährlichen Schwund von etwa 40.000 bis 50.000 Sozialmietwohnungen auszugleichen.
Rips: „Wir brauchen nicht 100.000 Sozialmietwohnungen in 4 Jahren, sondern jährlich. Dazu ist eine Aufstockung der Finanzmittel durch den Bund erforderlich und die Länder müssen mindestens in gleicher Höhe Haushaltsmittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt dafür werden sie ab 2020 einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer erhalten.“
Rips betonte, dass es jetzt Aufgabe der Länder sei, attraktive Förderbedingungen für den sozialen Wohnungsbau aufzulegen. Öffentliche Grundstücke müssten vorrangig für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden und über so genannte Konzeptvergaben wie zum Beispiel in Hamburg müsse sichergestellt werden, dass bei allen Bauvorhaben eine Quote von 30 bis 50 Prozent für Sozialmietwohnungen reserviert werde. „Der soziale Wohnungsbau muss auf allen politischen Ebenen Priorität erhalten“, sagte Rips.
Anstieg der Mieten begrenzen
Die hohe Nachfrage nach Wohnungen, insbesondere in den Städten, und ein stagnierendes bzw. nur geringfügig steigendes Wohnungsangebot treiben die Mietpreise immer weiter in die Höhe. Die Wohnungsmärkte sind Vermietermärkte geworden. Mietrechtsänderungen zur Begrenzung der Mietsteigerungen sind daher dringend erforderlich.
Das von der Bundesregierung jetzt vorgeschlagene Mietrechtsanpassungsgesetz reicht nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes nicht aus. Die geplanten Regelungen seien halbherzig und müssten nachgebessert werden. Es fehle ein schlüssiges Gesamtkonzept, wie die Mietpreisanstiege wirkungsvoll zu stoppen seien.
Die 2015 in Kraft getretene Mietpreisbremse, die die Mieten nach einem Mieterwechsel auf 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt, ist bisher weitgehend wirkungslos geblieben.
Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten: „Notwendig ist eine generelle, bundesweit und zeitlich unbefristet geltende gesetzliche Mietpreisbremse, ohne diverse Ausnahmeregelungen und mit Sanktionen für Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten. Der Regierungsentwurf bessert nur in einem Punkt nach: Der Vermieter muss künftig beim Abschluss des Mietvertrages darlegen, ob und warum er sich auf einen Ausnahmetatbestand beruft. Das schafft mehr Transparenz, mehr aber auch nicht.“
Zurzeit kann der Vermieter die Kosten einer Modernisierung mit 11 Prozent auf die Jahresmiete umlegen, zeitlich unbegrenzt. Eine energetische Modernisierung, die für eine Mieterwohnung anteilig 30.000 Euro kostet, erlaubt es dem Vermieter, danach die Miete um 3.300 Euro im Jahr bzw. 275 Euro im Monat zu erhöhen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will die Modernisierungsumlage in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf auf 8 Prozent reduzieren und eine Kappungsgrenze einführen, wonach Mieterhöhungen nach einer Modernisierung höchstens 3 Euro pro Quadratmeter betragen dürfen.
Siebenkotten: „Die erstmalige Einführung einer Kappungsgrenze und die Absenkung der Modernisierungsumlage sind aus unserer Sicht positiv. Der Gesetzentwurf ist aber halbherzig und greift viel zu kurz. Wir fordern die Streichung einer derartigen Umlagemöglichkeit. Auch die Miete einer energetisch modernisierten Wohnung muss sich letztlich über den Mietspiegel abbilden lassen. Solange dies nicht realisiert wird, muss die Modernisierungsumlage auf 4 Prozent und die Kappungsgrenze auf 1,50 Euro pro Quadratmeter abgesenkt werden. Und die reduzierte Modernisierungsumlage muss natürlich bundesweit gelten und nicht nur in einzelnen Städten, die letztlich von den Ländern festgelegt werden.“
Die häufigste Form der Mieterhöhung in bestehenden Mietverhältnissen ist die Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Korrekturen oder Änderungen in diesem Bereich sieht der Entwurf des Mietrechtsanpassungsgesetzes nicht vor.
Siebenkotten: „Korrekturen im Mieterhöhungsrecht sind überfällig. Die Stellung des Mietspiegels bei der Begründung der ortsüblichen Vergleichsmiete muss gestärkt werden. Die Vergleichsmiete darf nicht länger nur über Vertragsabschlüsse und Mieterhöhungen der letzten 4 Jahre definiert werden. Dieser so genannte Betrachtungszeitraum muss auf 10 Jahre verlängert werden. Außerdem sind die Kappungsgrenzen zu senken. Wir fordern, dass die Miete in 3 Jahren höchstens um 10 Prozent bzw. um 6 Prozent in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf steigen darf.“
Seit Jahren fordert der Bundesrat immer wieder eine Reform des Mietwucher-Paragrafen im Wirtschaftsstrafgesetz. Ziel ist es, die Vorschrift, die unzulässig hohe Mieten als Ordnungswidrigkeit ahnden soll, für die Praxis anwendbar zu machen. Die Bundesregierung hat die Vorschläge des Bundesrats bisher nicht aufgegriffen.
Siebenkotten: „Die Mietwucher-Vorschrift greift nur, wenn der Vermieter nachweisbar das geringe Wohnungsangebot ausgenutzt hat, um eine unzulässig hohe Miete zu fordern oder zu vereinbaren. Dieser Nachweis ist praktisch nicht zu führen, diese Anforderung muss aus dem Gesetz gestrichen werden. Letztlich muss gelten: Wer eine Miete verlangt, die mehr als 15 Prozent oder 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss sanktioniert werden.“
Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg: „Wir fordern weiter, dass sich der Hamburger Senat über den Bundesrat endlich für einen wirksameren Mieterschutz einsetzt. Insbesondere erwarten wir, dass Gesetzesinitiativen angestrengt werden, die den starken Anstieg der Mieten bei Neuabschluss und im Bestand nachhaltig begrenzen. Konkret geht es um die dringend notwendige Reform des § 5 WiStG und Begrenzung der Mieterhöhungen im Bestand“.