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Berliner Senat beschließt Mietendeckel

Mieterbund begrüßt erste Landesregelung in Deutschland zu einem Mietenstopp und Mietobergrenzen

„Wir begrüßen den Beschluss des Berliner Senats, ein Landesgesetz einzuführen, mit dem die Mieten fünf Jahre lang eingefroren werden. Mieterhöhungen sind in dieser Zeit praktisch ausgeschlossen. Positiv ist, dass gleichzeitig Mietobergrenzen für alle Mietwohnungen bis Baujahr 2013 eingeführt werden. Bei Wiedervermietungen dürfen diese Obergrenzen nicht überschritten werden. Liegen die bisher gezahlten Mieten mehr als 20 Prozent über den Mietobergrenzen, können Mieter ihre Miete bis zu diesem Wert kürzen. Mit dem Gesetz werden Mietpreistreibereien bis auf weiteres ausgeschlossen. Der völlig überhitzte Berliner Wohnungsmarkt bekommt eine Chance, sich zu erholen“, kommentierte der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes (DMB), Ulrich Ropertz, die heutige Senatsentscheidung. „Das Berliner Mietendeckel-Gesetz ist die erste öffentlich-rechtliche Mietpreisbegrenzung in Deutschland. Berlin betritt damit juristisches Neuland. Der Berliner Mietendeckel ist notwendig geworden, weil die Politik auf Bundesebene bisher keine wirksamen Maßnahmen zur Begrenzung der Mieten getroffen hat. Wir hoffen deshalb, dass es auf Landesebene Nachahmer gibt. In Bayern haben die Mietervereine ein Volksbegehren gestartet mit dem Ziel, einen bayerischen Mietendeckel einzuführen.“

Die maßlose und überzogene Kritik der Immobilienwirtschaft und der Vermieterverbände ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes nicht nachvollziehbar:

  • Der Wohnungsneubau wird nicht zusammenbrechen, der Mietendeckel gilt gar nicht für den Neubau.
  • Zu Reparaturen und Instandsetzungen im Gebäudebereich ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet. Modernisierungen bleiben weiterhin möglich, Mieterhöhungen bis zu 1 Euro/qm sind ohne weiteres zulässig. Höhere Mietsteigerungen können ggf. genehmigt werden.
  • Der Mietendeckel ist keine sozialistische Planwirtschaft und reduziert die Mieten nicht auf „DDR-Niveau“. Für Wohnungen, die zwischen 2003 und 2013 fertiggestellt wurden, liegt die neue Mietobergrenze bei 9,80 Euro/qm. Befindet sich die Wohnung in einer guten Wohnlage, können sogar 10,55 Euro/qm gefordert werden.

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