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Bau- und Wohnungswirtschaft demonstriert gegen Berliner Mietendeckel

Mieterbund fordert, Baustau aufzulösen, statt gegen Mietendeckel zu lamentieren

„Wir fordern Bau- und Wohnungswirtschaft sowie die Vermieter auf, den Baustau in Deutschland, insbesondere in Berlin, aufzulösen. Statt gegen ein geplantes Gesetz, wie den Berliner Mietendeckel zu demonstrieren, sollten sie endlich die Wohnungen bauen, die längst genehmigt sind“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Aktion der Bau- und Wohnungswirtschaft in Berlin. „Der geplante Mietendeckel gilt nicht für den Wohnungsneubau, verhindert also auch keinen Neubau. Der wird verhindert durch unzureichende Kapazitäten in der Bauwirtschaft und die Untätigkeit der Wohnungswirtschaft und der Vermieter. Sie lassen zigtausende von Baugenehmigungen ungenutzt in den Schubladen liegen, statt neu zu bauen.“

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich der jährlich erfasste Bauüberhang zwischen 2008 und 2018 bundesweit mehr als verdoppelt, von ca. 320.000 auf 693.000 genehmigte, aber nicht fertiggestellte Wohnungen. In Berlin hat sich diese Zahl sogar verdreifacht. Hier gab es im Jahr 2018 mit 64.000 Bauüberhängen die bei weitem höchste Anzahl an genehmigten, aber nicht fertiggestellten Wohnungen.

Siebenkotten: „Die Bau- und Wohnungswirtschaft ist zum größten Teil selbst dafür verantwortlich, dass der Wohnungsneubau nicht in Schwung kommt. Die einen setzen die längst erteilten Baugenehmigungen – zum Teil auch aus Spekulationsgründen – nicht um, die anderen lösen die Kapazitätsengpässe in ihrer Branche nicht auf. Statt vor der eigenen Haustür zu kehren, lamentieren Bau- und Wohnungswirtschaft gegen ein geplantes Gesetz, das die Auswirkungen der Wohnungsknappheit bekämpfen soll.

Ob der Berliner Mietendeckel letztlich verfassungskonform oder verfassungswidrig ist, entscheidet nicht die Bau- oder Wohnungswirtschaft, entscheiden nicht einzelne Juristen mit ihren Privatgutachten. Diese Frage entscheiden ausschließlich und allein die Verfassungsgerichte.“

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