Ausrichter des Alternativen Wohngipfels bei Bundesjustizministerin Barley
Im Vorfeld des “Alternativen Wohngipfels“ hatte Bundesjustizministerin Barley die Ausrichter des Alternativen Wohngipfels am gestrigen Donnerstag zu einem Meinungsaustausch eingeladen. „Wir begrüßen die Dialogbereitschaft der Ministerin, haben aber auch deutlich gemacht, dass die mietrechtlichen Vorschläge des Mietrechtsanpassungsgesetzes weder bei der Verschärfung der Mietpreisbremse noch bei dem Schutz vor überzogenen Mieterhöhungen nach Modernisierung ausreichend sind“, erklärten die Vertreter/innen des Deutschen Mieterbundes und des Bündnisses Mietenwahnsinn.
Die bisherigen Neubaufertigstellungen vor allem im preisgünstigen Wohnungsbau – in 2017 wurde lediglich 27.000 Sozialwohnungen bundesweit bezugsfertig – sorgen nicht für eine Entspannung und Verringerung der Angebotsmieten. Auch in den nächsten 5 Jahren sei mit einer Kompensation des dramatischen Verlusts von preiswerten Mietangeboten nicht zu rechnen. Ein verschärfter Mieterschutz sei daher unerlässlich. Insbesondere forderten die Mietervertreter/innen des Zusammenschlusses für den Alternativen Wohngipfel auch eine bislang in der Mietrechtsreform nicht vorgesehene Begrenzung der „normalen“ Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen auf nur noch 2% pro Jahr.
Die Ausrichter des Alternativen Wohngipfels erläuterten der Ministerin weitere Forderungen zur Stärkung des Kündigungsschutzes, zur Absicherung der Mietverhältnisse von sozialen Trägern, zum Anspruch auf Vertragsverlängerung bei Kleingewerbemieter/innen und zur Abschaffung der Rückbauverpflichtung bei barrierefreier Umgestaltung der Wohnungen durch die Mieter/innen, über die man auf dem Alternativen Wohngipfel am 20.9.2018 im Berliner Umweltforum diskutieren werde.
Weitere Informationen zum Alternativen Wohngipfel am 20.9.19 und zur Kundgebung am 21.9.2018 in der Bundespressekonferenz am 19.9.2018 um 10:30 Uhr.