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Ist auch eine Vertretung vor Gericht möglich?

Wir beraten und betreuen Sie im außergerichtlichen Bereich bei mietrechtlichen Problemen und schriftlichen Auseinandersetzungen mit Ihrer Vermieterseite. Die meisten Streitfälle enden außergerichtlich, aber vor Gericht kann und darf der Mieterverein Weißenburg und Umgebung e. V. nicht auftreten.

Für den gerichtlichen Bereich können Sie jedoch über unseren Kooperationspartner, die ARAG, zu Sonderkonditionen eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese übernimmt nur die im Laufe eines Rechtsstreits anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten. Eine Selbstbeteiligung fällt für unsere Mitglieder nicht an. Die Einzelheiten und den Ansprechpartner bei der ARAG finden Sie hier. Dabei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Zusatzangebot, das Sie ausdrücklich abschließen müssen. Der Versicherungsbeitrag ist gegenüber anderen Versicherungen günstiger, da der außergerichtliche Teil über die Mitgliedschaft bei uns abgedeckt ist und die Rechtsschutzversicherung hierfür keine Leistungen vorsieht. Sie tritt nur ein, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.

Der Verein selbst kann für Sie keine Gerichts- oder Anwaltskosten übernehmen.

Zuletzt aktualisiert am 10.12.2021 von Thomas Strobl.

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